Honorar

Honorar

Vorher wissen, womit Sie rechnen müssen

Es ist uns ein großes Anliegen, dass Sie unsere Gebühren gut verstehen und jederzeit nachvollziehen können, wie sich die Kosten für die angebotene Leistung zusammensetzen. Deshalb ist uns eine  transparente und planbare Zusammenstellung der Kosten für unsere Mandanten wichtig. 

Schließlich wissen wir genau, dass jedem Mandanten, jeder Privatperson und jedem Unternehmen ein anderes Budget zur Verfügung steht. Dieses individuelle Budget bildet dabei immer die Grundlage für unsere Planung!


Ehrlichkeit und Transparenz von Anfang an

In einem ersten Gespräch mit Ihnen geht es für uns darum, wie umfangreich Ihr Anliegen ist. Sind Sie Unternehmer, Existenzgründer oder Freiberufler? Geht es Ihnen um eine einmalige Listung oder brauchen Sie dauerhafte, steuerrechtliche Unterstützung?

Uns liegt viel daran, den Bedarf Ihre Beratung und der Leistungen genau an Ihr Budget anzupassen. Erst, wenn der Budgetrahmen genau mit Ihnen abgesteckt ist und Sie wissen, womit Sie rechnen müssen, werden wir gemeinsam loslegen.

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Die Steuerberatungsvergütungsordnung

Steuerberatervergütungsverordnung bietet eine umfassende Kostenkontrolle

Nicht nur das Honorar soll für unsere Mandanten gutnachvollziehbar und transparent sein – auch die  Steuerberatervergütungsverordnung wurde vor allem  deshalb eingeführt, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten. Denn in dieser Verordnung wird genau festgehalten, wie das Honorar für jede einzeln bezeichnete Leistung zu ermitteln ist. Dies erfolgt durch eine detaillierte Auflistung aller Einzelleistungen: So erhält der Mandant einen kompletten Überblick dazu, welche Leistungen der Steuerberater im Detail erbracht hat und wie sich diese Zusammensetzung auf das Gesamthonorar auswirkt.

Dabei können der Mandant und auch Gerichte und Kammern jederzeit die Rechnung eines Steuerberaters auf Richtigkeit zu prüfen.

Im Detail bezieht sich die Steuerberatervergütungsverordnung auf die Steuerberatung im engeren Sinne – alle Bestandteile dazu sind in § 33 des Steuerberatungsgesetzes eindeutig geregelt. Dazu gehören:

  • Beratung und Vertretung in Steuersachen,
  • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und
  • Hilfeleistungen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Darüber hinaus kann der Steuerberater auch folgende Tätigkeit ausüben:

  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker

Für diese so genannten „vereinbarten Tätigkeiten“ gibt es teilweise spezielle gesetzliche Regelungen, teilweise müssen diese Leistungen individuell vereinbart werden.

Digital und Zukunftsorientiert: Das Papierlose Büro

Wir machen Ihre Administration fit für die Zukunft – mit dem Einsatz von digitalen Programmen und Tools. Auf diese Weise gelingt es uns, die Daten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen in ein einheitliches System zu übertragen. Das ist nicht nur zukunftsweisend, sondern spart auch noch Zeit und Geld. Wir kennen uns aus mit der Entwicklung und Umsetzung der neuesten Maßnahmen rund um die Digitalisierung.

Setzen auch Sie auf die Möglichkeiten, die das papierlose Büro Ihnen bieten kann. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Finanzprozesse zu digitalisieren und so die Kosten durch Einsparung manueller Ressourcen langfristig zu minimieren. Sie wollen mehr erfahren rund um das Thema Digitalisierung?

Rückrufservice

Sie möchten, dass wir Sie zurückrufen? Schicken Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und die bevorzugte Anrufszeit. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.

Wir benötigen Ihren Namen und Ihre Telefonnummer dazu, Sie zurückzurufen. Ihre Daten werden zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach der Erfüllung Ihres Rückrufwunsches werden Ihre persönlichen Daten gelöscht. Ihr Rückrufwunsch wird verschlüsselt übertragen. Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzerklärung.